Bühnen- und Nahbereichsfeuerwerk, also Effekte mit geringer Sicherheitsentfernung, können sowohl indoor (in Gebäuden, wie etwa Theater oder Festhallen), als auch outdoor (im Freien) eingesetzt werden.
Typische Effekte hierfür sind Fontänen, Effektwerfer (z.B. Werfer mit goldenem Flitter), Knallkörper, Feuertöpfe, Kometen oder Flammen-Säulen. Solche Effekte werden taktgenau elektrisch gezündet.
Jede volljährige Person darf Artikel der Kategorie T1 kaufen und verwenden. Aber der Einsatz dieser Effekte unterliegt (besonders in geschlossenen Räumen und im Beisein von Zuschauern) den einschlägigen und strengen Vorschriften des Sprengstoffgesetzes und des Brand- und Arbeitsschutzes. Er bedarf in jedem Fall der behördlichen Anmeldung und der Absprache mit der Feuerwehr. Kein einfaches Thema. Effekte der Kategorie T2 dürfen zudem nur mit der entsprechenden Erlaubnis (§7) und Befähigung (§20 SprengG) verwendet werden.
Deshalb übernehmen wir für Ihre Veranstaltung gern den Einsatz (Einbau und Zündung) solcher Effekte, natürlich mit dem gesamten behördlichen Prozedere, wie etwas der Anmeldung und der notwendigen Erprobung im Beisein der Feuerwehr.
Feuerwerk bei "schlechtem Wetter"
Wann und wo sind Feuerwerke erlaubt?