Wer darf Feuerwerke machen?

Rechtliche Grundlage der Feuerwerkerei / Pyrotechnik bildet das Sprengstoffgesetz (SprengG) mit seinen Verordnungen.

Erlaubnis: Wer gewerbsmäßig Feuerwerke durchführen möchte, braucht hierzu eine generelle Erlaubnis für den gewerblichen Umgang mit Explosivstoffen (§ 7 SprengG) und die entsprechende Sachkunde (§ 20 SprengG). Alle Feuerwerkunternehmen besitzen eine solche Erlaubnis. Dies bedeutet, dass ein Feuerwerkunternehmen für seine Feuerwerke keine Genehmigungen einholen muss - es muss der zuständigen Behörde die Durchführung nur 14 Tage vorher anzeigen. Die Nutzung fremder Grundstücke (egal, ob privat oder kommunal) für Feuerwerke bedarf aber immer der Genehmigung der Eigentümer / Pächter.

Feuerwerke selber zünden: Grundsätzlich ist "Amateuren" das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 (Silvesterfeuerwerk) nur zu Silvester erlaubt - das restliche Jahr hindurch ist es ihnen verboten. Jedoch kann man zu wichtigen Anlässen bei seiner Kommune eine Ausnahme beantragen.

In Thüringen wurden jedoch schon 2011 die Hürden hierfür so hoch gelegt, dass praktisch keine Ausnahme-Genehmigungen mehr erteilt werden können. Hier hilft nur die Beauftragung eines Feuerwerkers.

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